Gesetzliche Erbfolge
Geregelt wird das Thema im Bürgerlichen Gesetzbuch und greift dann, wenn kein ordentliches Testament hinterlegt ist. Stirbt ein Mensch, erben immer zuerst die Angehörigen der ersten Ordnung. Hierzu zählen Ehepartner sowie Kinder oder Enkel. Hinterlässt der oder die Verstorbene weder Partner noch Nachkommen, so treten die Erben zweiter oder dritter Ordnung ein. Diese Regeln sind …