Wie kann ich die Elterninitiative bedenken?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie uns in Ihrem Testament einsetzen. Dies kann zum Beispiel so lauten:
Alleinerbin
„Die Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V. soll Alleinerbin meines Vermögens sein. Meine Nichte Luisa Musterfrau erhält als Vermächtnis einen Geldbetrag in Höhe von 30.000€.“
Miterbin
„Zur Hälfte meines Vermögens setze ich meinen Sohn Max Mustermann und zur anderen Hälfte meines Vermögens die Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V. ein.“
Schluss oder Nacherbin
„Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Schlusserbin der zuletzt verstorbenen Person soll die Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V. sein.“
Vermächtnisnehmerin
„Meine Tochter Maxime Musterfrau setze ich als meine Erbin ein. Außerdem erhält die Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V. ein Vermächtnis in Höhe von 15.000€.
Geht von meinem Erbe noch die Erbschaftssteuer ab?
Wir sind von der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer befreit. Das hat den Vorteil, dass eine Schenkung, ein Erbe oder ein Vermächtnis, in voller Höhe bei uns ankommt. Leider erfahren wir als Organisation erst durch das Nachlassgericht, dass ein Testament zu unseren Gunsten vorliegt. Oft haben wir also nicht mehr die Möglichkeit, Ihnen dafür zur danken oder wichtige Dinge zu besprechen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, wenn sie uns schon vorher informieren.
„Im Namen unserer betroffenen Familien möchten wir Ihnen für Ihre Unterstützung aus Erbschaften und Vermächtnissen von Herzen Danke sagen.“