Unser Testament
Als Ehepaar oder Partner/ Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie ein gemeinsames Testament verfassen. Darin kann man sich zunächst gegenseitig bedenken. Im Falle des Todes beider Partner, kann dann eine Organisation, wie z.B unser Verein – die Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V – der Schlusserbe sein.
Beispiel
Wir, Max Mustermann, geboren am 17.05.1930, und Marianne Mustermann, geboren am 09.05.1935, wohnhaft in Gartenberg 25 in 07973 Greiz, treffen für den Fall unseres Todes folgende Regelung:
Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Zum Schlusserben beim Tode des Zuletztversterbenden bestimmen wir die Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V, Am Klinikum 10 in 07747 Jena. Dies gilt auch, wenn wir gleichzeitig versterben.
Greiz, 15.02.2015
Max Mustermann
Dies ist auch mein Letzter Wille.
Stuttgart, 30.01.2021
Maria Mustermann
Mein Testament
Wenn Ihnen nahestehende Personen Ihre Erben sein sollen, können Sie zusätzlich eine Organisation mit einem Vermächtnis bedenken.
Beispiel
Ich, Renate Mustermann, geboren am 16.08.1949, wohnhaft in Gartenweg 60 in 10179 Berlin, treffe für den Fall meines Todes folgende Regelung:
Alle meine bisherigen Testamente hebe ich hiermit vollständig auf. Zu meinem Erben bestimme ich zu gleichen Teilen meinen Neffen Moritz Mustermann, wohnhaft Parkweg 2 in 22767 in Hamburg und meine Nichte Marianne Mustermann, wohnhaft in Berliner Straße 200 in 14467 Potsdam.
Die Organisation Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V, Am Klinikum 10 in 07747 Jena, soll aus meinem Erbe ein Vermächtnis von 30.000€ erhalten.
Berlin, 17.05.2014
Renate Mustermann
Die meisten Menschen machen sich Gedanken darum, wer Ihre Dinge nach ihrem Ableben regelt. Wir sind dann da: zuverlässig, sorgsam und Ihren letzten Willen respektierend.