Da es in Thüringen keine richtliniengebundene Förderung von Krebsberatungsstellen gibt, ist eine Landes- oder Kommunalbezuschussung unserer Beratungsstelle auf der Basis einer institutionellen Förderung ausgeschlossen. Aus diesem Grund sind wir zur Finanzierung unserer Vereinsarbeit auf Spenden angewiesen und danken unseren Partnern und Freunden des Vereins, dass uns dies dank der Hilfe aller seit nunmehr 31 Jahren gelingt.
So wurde unsere Vereinsarbeit beispielsweise in 2019 zu ca. 77 % aus Spenden und Mitgliedsspenden finanziert. Darüber hinaus erhalten wir als gemeinnützig anerkannte Einrichtung von den Gerichten und Staatsanwaltschaften Geldauflagen und Bußgelder in Höhe von ca. 17 % gemessen am Etat der Gesamteinnahmen des Vereins. Im Rahme der Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V erhalten wir auf Antrag als anerkannter Landesverband der Selbsthilfe eine Pauschalförderung zur projektbezogenen Umsetzung unserer auf Hilfe zur Selbsthilfe basierenden Arbeit für Familien mit einem krebskranken Kind von ca. 3 %. Eine projektbezogene Förderung von zusammen ca. 2 % erhalten wir zudem auf Antrag als freiwillige Leistung aus Lottomitteln des Landes Thüringen und der Stadt Jena. Weitere Finanzierungspartner sind z.B. Stiftungen, der Paritätische Thüringen und andere auf Unterstützung angelegte Vereine. In unserem Wirken wahren wir unsere Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen und unsere fachliche Arbeit ist ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von krebskranken Kindern und deren Angehörigen ausgerichtet.
