Eigenhändiges Testament
In Deutschland ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsart. Bei einem eigenhändigen Testament schreibt der Erblasser das Testament vollständig mit der eigenen Hand und unterschreibt es am Ende. Findet eine Person dieses Testament, so ist sie verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben. Vom Nachlassgericht werden dann die Erbinnen und Erben informiert.
Notarielles Testament
Ein notarielles Testament wird errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Es wird nach Erstellung beim Nachlassgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert. Bei Eintreten des Erbfalles wird das Testament vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet, dass die entsprechenden Personen und Organisationen dann über das Testament und das Erbe informiert.
Zentrales Testamentsregister
In jedem Sterbefall wird das Zentrale Testamentsregister auf hinterlegte Testamente und andere Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert darauf das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind.
Geht von meinem Erbe noch die Erbschaftssteuer ab?
Wir sind von der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer befreit. Das hat den Vorteil, dass eine Schenkung, ein Erbe oder ein Vermächtnis, in voller Höhe bei uns ankommt. Leider erfahren wir als Organisation erst durch das Nachlassgericht, dass ein Testament zugunsten der Stiftung vorliegt. Oft haben wir also nicht mehr die Möglichkeit, Ihnen dafür zur danken oder wichtige Dinge zu besprechen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, wenn sie uns schon vorher informieren.