• Skip to main content
  • Skip to after header navigation
  • Skip to site footer

  • https://de-de.facebook.com/EKK.Jena/
  • https://instagram.com/ekk_jena?igshid=YmMyMTA2M2Y=

Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V.

  • Startseite
  • Über uns
    • Team
    • Vorstand
    • Ehrenamt
    • Schirmherrschaft
    • Verein
    • Bewerbung & Praktika
    • 30 Jahre EKK
    • Finanzierung
  • Haus EKKStein
    • Rundgang
    • Kontakt
  • Wie wir helfen
    • Ambulante Krebsberatung
    • Station
    • Trauerbegleitung
    • Angebote zur Selbsthilfe
  • Wie Sie helfen
    • Spenden
    • Erbschaft
    • Als Unternehmen helfen
    • Selbst aktiv werden
    • Sachspenden
    • Geldauflagen
    • Als Verein helfen
  • Informationen
    • Informationen für Betroffene
    • Tipps für Angehörige und Freunde
    • Netzwerk
    • Download
    • Veranstaltungen
    • Erfahrungsberichte
  • Kontakt
  • Spenden

Gesetzliche Erbfolge

Adult Daughter With Teenage Granddaughter Visiting Grandmother

Geregelt wird das Thema im Bürgerlichen Gesetzbuch und greift dann, wenn kein ordentliches Testament hinterlegt ist.

Stirbt ein Mensch, erben immer zuerst die Angehörigen der ersten Ordnung. Hierzu zählen Ehepartner sowie Kinder oder Enkel. Hinterlässt der oder die Verstorbene weder Partner noch Nachkommen, so treten die Erben zweiter oder dritter Ordnung ein. Diese Regeln sind bindend und festgelegt. Stirbt also beispielsweise eine alleinerziehende Mutter, so gilt ihr minderjähriges Kind als „Alleinerbe“, auch wenn die Eltern der Verstorbenen das Kind aufnehmen und versorgen. 

Quelle: https://www.sparkasse.de/themen/erben-vererben/gesetzliche-erbfolge.html

Erbansprüche für Ehegatten

Neben den Erben erster Ordnung erbt der Partner ein Viertel des Nachlasses. Für den Fall, dass man im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (ohne Ehevertrag) gelebt hat, erhöht sich der Anteil für den Partner auf die Hälfte.

Pflichtteil

Mit einem Testament kann man eigene Wünsche verfassen und somit die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen. Es ist dabei allerdings nicht möglich, nahe Angehörige völlig zu enterben. Kindern, Eltern (falls der Erblasser keine Kinder hatte), Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner bekommen nach Gesetz einen festgelegten Pflichtteil. Dieser umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss vom Berechtigten eingefordert werden. Jedoch verjährt der Anspruch drei Jahre, nachdem der Pfichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers und des ihn enterbenden Testaments erfahren hat.

Was ist ein Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis können festgelegte Geldbeträge, Aktien, Wertgegenstände und Vermögensteile unabhängig von der testamentarischen oder gesetzlichen Erbfolge bestimmten Personen oder Institutionen vererbt werden. Die Erben sind verpflichtet dieses Vermächtnis zu erfüllen.

Und wenn es keine nahestehenden Erben gibt?

Eine weitere Möglichkeit ist es, den Nachlass im Gesamten sozialen Zwecken zu widmen und zum Beispiel eine Organisation wie uns als Alleinerbin einzusetzen.

Wer sein ganzes Leben lang Gutes getan hat, darf auch nach seinem Tode weiterwirken.

Kategorie: Erbschaft, KeinFlyMenuSchlagwort: EKK Veranstaltung, Haus EKKStein, Station, Stationär
Über uns

Die Initiative wurde 1990 als Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V. gegründet und hilft krebskranken Kindern und ihren Angehörigen.

Das Spektrum reicht von der psychosozialen Unterstützung bis hin zur Stärkung der Fa­mi­lien in der schwer­en The­ra­pie­zeit, Kin­dern Freude und Ab­wechs­lung im Sta­ti­ons­alltag schenken und manch hoff­nungs­lose Si­tua­tion ge­meinsam mit den Fa­mi­lien schwei­gend mit­­tragen.

Adresse

El­ter­nini­tia­tive für krebs­kranke Kinder Jena e.V.
Haus EKKStein
Am Kli­nikum 10
07747 Jena

Öff­nungs­zeiten:
Mo.-Do.: 10.00 – 16.30 Uhr
Fr.: 10.00 – 14.30 Uhr

Kontakt:
Te­lefon: 03641/28803
E-Mail:   info@ekk-jena.de

News
  • Facebook
  • Instagram

· Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V. · Impressum · Datenschutz · Stand: 02.05.2026 ·

  • Spenden
  • Kontakt

Durch die Nutzung unserer Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung

Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Immer aktiv
    Necessary cookies help make a website usable by enabling basic functions like page navigation and access to secure areas of the website. The website cannot function properly without these cookies.

  • Marketing
    Marketing cookies are used to track visitors across websites. The intention is to display ads that are relevant and engaging for the individual user and thereby more valuable for publishers and third party advertisers.

  • Analytics
    Analytics cookies help website owners to understand how visitors interact with websites by collecting and reporting information anonymously.

  • Einstellungen
    Preference cookies enable a website to remember information that changes the way the website behaves or looks, like your preferred language or the region that you are in.

  • nicht klassifiziert
    Unclassified cookies are cookies that we are in the process of classifying, together with the providers of individual cookies.

Cookie-Einstellungen