Weniger ist mehr, dass ist die Devise für das Verfassen eines Testaments. Eindeutige und kurze Sätze erleichtern im Nachhinein die Umsetzung für die Erben oder Erbinnen. Die nun aufgeführten Punkte zeigen Ihnen die wichtigsten zu beachteten Regeln.
Das Wesentliche erwähnen
Ein Testament sollte immer den vollständigen Namen, sowie das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse enthalten. Bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen die Personalien beider Personen, sowie die Unterschriften vorhanden sein.
Erben einsetzen
Wer Ihr Erbe oder Ihre Erbin ist, entscheiden Sie mit Ihrem Testament. Dabei können Sie auch bestimmen, ob sie einen Alleinerben oder mehrere Erben einsetzen, welchen Anteil jeder Erbe erhält und wer (bis auf den gesetzlichen Pflichtteil) vom Erbe ausgeschlossen sein soll. Auch hier ist es wichtig, die Personalien der jeweiligen Person oder Personen vollständig einzutragen.
Vermächtnisse festlegen
Durch die Anordnung von Vermächtnissen haben Sie die Möglichkeit, einzelne Vermögensteile unabhängig von der Erbeinsetzung zu vergeben. So können Sie beispielsweise einen Teil Ihres Vermögens der Elterninitiative für krebskranke Kinder Jena e.V. geben.
Regeln bestimmen
Die Regeln die für Ihr Testament und für Ihren Nachlass gelten sollen, legen Sie innerhalb der gesetzlichen Regeln selbst fest. Zu diesen zählt beispielsweise das eigenhändige Verfassen des Testaments, Personalien, Ort, Datum und Unterschrift. Außerdem sollten, wenn vorhanden, früher verfasste Testamente widerrufen werden oder die Festlegung der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.
„Schenken macht glücklich“ Und zwar nicht nur die beschenkte Person, sondern auch die schenkende Person.“